Biostimulator: Poly-L-Milchsäure


Die Poly-L-Milchsäure (PLLA) ist eine synthetische, relativ gut verträgliche Substanz, die auf Basis der körpereigenen Milchsäure hergestellt wird.

Die Beliebtheit in der Behandlung mit PLLA liegt in deren Doppelwirkung als Filler und Biostimulator. Die Haut wird elastischer, straffer, fester. Sowohl Knitterfalten als auch Narben und tiefere Falten sind nach der Behandlung deutlich minimiert.  Es kommt zu einem deutlichen Straffungseffekt.

Eine Behandlung mit PLLA hat zwei Wirkungsweisen: Flache und eingefallene Hautpartien werden durch die Behandlung zunächst leicht aufgefüllt. Gleichzeitig regen die unter die Haut stumpf eingearbeiteten Polymilchsäure-Partikel die Fibroblasten an, neues Kollagen zu bilden.  Die Poly-L-Milchsäure wird dabei vollständig abgebaut. 

Ungefähr 3 Monate nach der Behandlung kann neben den Makrophagen und Fibroblasten eine höhere Kollagenkonzentration gemessen werden. Nach etwa 6 Monaten nimmt die Anzahl der Makrophagen und Fibrozyten ab, während die Kollagenmenge weiter steigen kann. Dieser Effekt kann noch 24 Monate nach der Behandlung nachweisbar sein. 

In unserer Praxis verwenden wir vorrangig das Produkt Sculptra®.

Behandlungsareale
 

Grundsätzlich eignet sich die Behandlung sowohl für tiefere Falten als auch flächige Hautareale und somit für Volumenkorrekturen an Hohlwangen, Konturkorrekturen des Kinns, die Glättung von  Falten wie Marionetten- oder Nasolabial-Falten sowie Knitterfalten und Aknenarben.

Ablauf der Behandlung

Die Behandlung erfolgt in 3 Sitzungen im Abstand von ca. 2-4 Wochen.

Die Behandlungsdauer beträgt jeweils 60 min. Das Endergebnis der Behandlung ist nach ca. 3- Monaten zu sehen.

Sie sind unmittelbar nach der Behandlung voll geschäftsfähig. Leichte Rötungen, Knötchen und kleine Hämatome können selten auftreten. 

Behandlungspreis*
 

Die Preise variieren je nach Behandlungsareal und Arealgröße

Preise ab Euro 500,00.*

* Alle hier angegebenen Preisspannen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von derzeit 19% und sind orientierende Richtpreise. Die tatsächliche Leistung wird über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und hängt vom Aufwand und der verwendeten Materialmenge ab. Der tatsächliche Behandlungspreis wird daher im Beratungs- und Aufklärungsgespräch ausführlich besprochen. Elektive ästhetische Behandlungen und Komplikationen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und werden nicht von einem Leistungsträger übernommen. Alle Behandlungen werden ausschließlich an Patient:innen durchgeführt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Privatärztliche Praxis - Vita Costabile

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